Jugendschutz und Gesundheitshinweise
Abgabe erst ab 18 Jahren
Tabakerzeugnisse dürfen nach § 10 des Jugendschutzgesetzes weder an Kinder noch an Jugendliche abgegeben werden; auch der Konsum darf ihnen nicht gestattet werden. Handelspartner sind verpflichtet, das Alter vor jeder Abgabe zu kontrollieren.
Keine Abgabe an Nichtkonsumenten
Erzeugnisse der Marke VIS richten sich ausschließlich an erwachsene Personen, die bereits Tabakerzeugnisse konsumieren. Sie sind nicht für Personen bestimmt, die bislang keinen Tabak konsumieren, und nicht für schwangere oder stillende Frauen.
Nikotin macht abhängig
Die Erzeugnisse enthalten Tabak und Nikotin. Nikotin ist ein Suchtstoff und kann körperliche Abhängigkeit auslösen. VIS wird nicht als weniger schädliche Alternative zu anderen Tabakerzeugnissen dargestellt und ist kein Mittel zur Raucherentwöhnung.
Bestimmungsgemäße Anwendung
Es handelt sich um Kautabak. Die Portionsbeutel sind ausschließlich zum Kauen bestimmt und dürfen nicht geschluckt werden. Nach dem Gebrauch sind sie im Hausmüll zu entsorgen.
Hinweise für den Handel
Handelspartner sind für die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften in ihrem Markt selbst verantwortlich, insbesondere für Alterskontrolle, Kennzeichnungspflichten, Werbebeschränkungen und die Zulässigkeit des Erzeugnisses im jeweiligen Land. Ein Versand an Verbraucherinnen und Verbraucher über Ländergrenzen hinweg ist nach § 22 des Tabakerzeugnisgesetzes registrierungspflichtig und in mehreren Mitgliedstaaten untersagt.
Hilfe bei Abhängigkeit
Unterstützung beim Ausstieg aus dem Tabakkonsum bietet in Deutschland unter anderem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.