Verantwortung

Jugendschutz und Gesundheitshinweise

Dieses Tabakerzeugnis schädigt Ihre Gesundheit und macht süchtig.

Abgabe erst ab 18 Jahren

Tabakerzeugnisse dürfen nach § 10 des Jugendschutzgesetzes weder an Kinder noch an Jugendliche abgegeben werden; auch der Konsum darf ihnen nicht gestattet werden. Handelspartner sind verpflichtet, das Alter vor jeder Abgabe zu kontrollieren.

Keine Abgabe an Nichtkonsumenten

Erzeugnisse der Marke VIS richten sich ausschließlich an erwachsene Personen, die bereits Tabakerzeugnisse konsumieren. Sie sind nicht für Personen bestimmt, die bislang keinen Tabak konsumieren, und nicht für schwangere oder stillende Frauen.

Nikotin macht abhängig

Die Erzeugnisse enthalten Tabak und Nikotin. Nikotin ist ein Suchtstoff und kann körperliche Abhängigkeit auslösen. VIS wird nicht als weniger schädliche Alternative zu anderen Tabakerzeugnissen dargestellt und ist kein Mittel zur Raucherentwöhnung.

Bestimmungsgemäße Anwendung

Es handelt sich um Kautabak. Die Portionsbeutel sind ausschließlich zum Kauen bestimmt und dürfen nicht geschluckt werden. Nach dem Gebrauch sind sie im Hausmüll zu entsorgen.

Hinweise für den Handel

Handelspartner sind für die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften in ihrem Markt selbst verantwortlich, insbesondere für Alterskontrolle, Kennzeichnungspflichten, Werbebeschränkungen und die Zulässigkeit des Erzeugnisses im jeweiligen Land. Ein Versand an Verbraucherinnen und Verbraucher über Ländergrenzen hinweg ist nach § 22 des Tabakerzeugnisgesetzes registrierungs­pflichtig und in mehreren Mitgliedstaaten untersagt.

Hilfe bei Abhängigkeit

Unterstützung beim Ausstieg aus dem Tabakkonsum bietet in Deutschland unter anderem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.